- EDEKA-Genossenschaften
- Edeka ist eine Abk. für Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler Berlin im Bezirk Hallisches Tor. 1. Begriff: Gründungsjahr 1898; Edeka-G. sind Zusammenschlüsse selbstständiger Handelsunternehmen des Lebensmittel-Einzelhandels, die auf der Großhandelsebene einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb errichtet haben. Dessen Zweck besteht darin, den Mitgliedern Größenvorteile im Einkauf, im Absatz und im Bereich von Dienstleistungen für ihre Einzelhandelsbetriebe zu ermöglichen.- 2. Aufbau: Die Edeka-Kaufleute sind als Einzelhändler Mitglieder der genossenschaftlichen Großhandelsbetriebe und zugleich Aktionäre der Edeka-Zentrale AG und der Edeka-Bank AG. Der Edeka-Einzelhandel umfasste 2003 7.600 Geschäfte der Mitglieder. Die sieben Edeka-Großhandelsbetriebe werden gegenwärtig zumeist in der Rechtsform der GmbH geführt, wobei auch Fleischwerke Leistungen in der Belieferung von Gastronomie, Hotellerie und sonstigen Großverbrauchern erbringen.- 3. Funktionen der Edeka-Organisation: Stärkung der Marktstellung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Einkauf, die Standortsicherung des mittelständischen kooperativen Lebensmitteleinzelhandels, die finanzielle Garantiefunktion für ihre Mitglieder durch die Delkredere-Haftung bei Warenbezügen, Unternehmensberatungen, gemeinschaftliche Werbung und Erfahrungsaustausch sowie durch Fortbildung von Mitarbeitern und Genossenschaftsmitgliedern.
Lexikon der Economics. 2013.